Vernehmlassung NFUG abgeschlossen: Wirtschaftsverbände kritisieren «Swiss Finish», Befürworter die tiefen Schwellenwerte

von Franziska Gumpfer

Am 9. Juli 2026 endete die Vernehmlassung zum Schweizer Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG). Dieses ist als indirekter Gegenvorschlag des Schweizer Bundesrats zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen» (Konzernverantwortungsinitiative 2.0) vorgesehen.

Wirtschaftsverbände lehnen Entwurf ab

Die inzwischen veröffentlichten Stellungnahmen zum Entwurf des Bundesgesetzes, die im Web publiziert und einsehbar sind, zeigen ein klares Bild: Die wichtigen Schweizer Wirtschaftsverbände wie economiesuisse, SwissHoldings, der Schweizerische Gewerbeverband, Swissmem, scienceindustrie oder der Schweizer Kantonalbankenverband etc. lehnen den Entwurf ab. Im Zentrum der Kritik steht der «Swiss Finish»: Die Verbände bemängeln, dass der Entwurf über die nach Abschluss des Omnibus-Verfahrens vereinfachten EU-Vorgaben CSRD und CSDDD hinausgeht. Dies könnte aus ihrer Sicht den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen, Wettbewerbsnachteile für Schweizer Grossunternehmen schaffen und zusätzliche Rechtsunsicherheit verursachen.

Insbesondere werden die geplante zusätzlich Spezial- und Zivilhaftung für Auslandschäden bemängelt, die durch Tochterfirmen verursacht werden. Kritisiert wird auch die vorgesehene neue Aufsichtsbehörde und deren Kompetenzen, Bussen von bis zu 3% des weltweiten Umsatzes zu verhängen. Eine solche Sanktionsmöglichkeit wäre aus Sicht der Verbände international beispiellos.

Statt eines neuen, isolierten Spezialgesetzes fordern die Wirtschaftsverbände eine massvolle und international abgestimmte Regelung. Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten sollen ihrer Ansicht nach direkt ins Obligationenrecht integriert werden.

Auch Befürworter kritisieren Vorschlag

Doch auch die grundsätzlichen Befürworter wie die Schweizerische Stiftung für nachhaltige Entwicklung Ethos und die NGOs Public Eye oder Transparency International Schweiz kritisieren den Gesetzentwurf. Hauptkritikpunkt sind die zu hohen Schwellenwerte. Durch die Orientierung an den EU-Kriterien sind von den Sorgfaltspflichtregelungen nur rund 30 Grosskonzerne betroffen. Gefordert werden deshalb tiefere Schwellenwerte, damit mehr Firmen in die Pflicht genommen werden. Auch wird eine Sonderregelung für den Rohstoffsektor verlangt, der durch das Gesetz zu wenig tangiert würde. Auch bei der Korruptionsbekämpfung wird Nachholbedarf gesehen.

Botschaft des Bundesrates bis Anfang 2027 erwartet

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird als nächsten Schritt die erhaltenen Stellungnahmen auswerten. Die Verabschiedung der bundesrätlichen Botschaft und des überarbeiteten Gesetzesentwurfs zuhanden des Parlaments wird voraussichtlich Ende 2026/Anfang 2027 erfolgen.

Die Abstimmung über den Gegenvorschlag (bzw. der Konzernverantwortungsinitiative 2.0) ist für 2027 oder Anfang 2028 vorgesehen.

Sollte das NFUG angenommen werden, ist aufgrund einer vorgesehenen zweijährigen Übergabefrist frühestens ab 2029 mit einem Inkrafttreten des Gesetzes zu rechnen.

 

Zum neuen Bundesgesetz NFUG siehe auch die News vom 3. April 2026

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