EU-Kommission legt neuen «Voluntary Standard» (VS) zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU vor

von Franziska Gumpfer

Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 den formellen Erlass (die Annahme) der delegierten Verordnung für den Voluntary Standard (VS) zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU beschlossen. Den entsprechenden Entwurf hatte sie am 6. Mai 2026 vorgelegt und bis am 3. Juni 2026 lief die Konsultationsphase. Der VS richtet sich an kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bis 1’000 Beschäftigte – unabhängig davon, ob sie börsenkotiert sind oder nicht. Der Standard setzt neu eine Obergrenze (sog. Value Chain Cap) für Nachhaltigkeitsinformationen und -daten, die grosse Unternehmen im Rahmen ihrer Verantwortung entlang ihrer Wertschöpfungskette von den KMU verlangen dürfen, um diese Informationen und Daten im Rahmen ihrer eigenen Berichtspflichten nach CSRD zu nutzen.

Der neue Leitfaden soll den seit Dezember 2024 existierenden Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME) als freiwilligen Leitfaden ablösen. Der VSME wurde von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt. Dies mit dem Ziel, den KMU eine praxisnahe und standardisierte Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen zu ermöglichen – ohne sie mit der umfassenden Komplexität der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu konfrontieren.

Mehr Rechtssicherheit, weniger Komplexität

Im Gegensatz zum VSME ist der neue VS eine delegierte Verordnung der EU-Kommission, die mit Inkrafttreten verbindliches EU-Recht wird. Die Berichterstattung selbst bleibt weiterhin freiwillig, erhält aber einen klaren rechtlichen Rahmen.

Der Entwurf für den VS fällt deutlich schlanker aus als der VSME. Ausführliche Erläuterungen und Anwendungshinweise werden den Unternehmen künftig auf der EFRAG-Website zur Verfügung gestellt. Für Klarheit soll die klare Kennzeichnung der einzelnen Datenpunkt sorgen: Sie sind als «verpflichtend», «wenn zutreffend» oder «freiwillig» ausgewiesen und nach Unternehmensgrösse differenziert.

Inhaltliche Vereinfachungen

Inhaltlich wurde der Standard ebenfalls vereinfacht: Insbesondere wurden die Anforderungen für die Scope-3-Berechnungen stark reduziert. Für Kleinstunternehmen (bis 10 Mitarbeiter) entfallen sie vollständig. Bestandteil der Berichterstattung bleiben aber weiterhin die Scope-1- und Scope-2-Emissionen sowie wichtige soziale Kennzahlen zu Mitarbeitenden, Arbeitssicherheit oder Vergütung. Die GHG-Intensität muss künftig nicht mehr ausgewiesen werden. Vereinfacht wurde auch die Biodiversitätsanalyse. Und der Gender Pay Gap muss nicht mehr automatisch offengelegt werden, sondern ist auszuweisen «wenn zutreffend».

Wie geht es weiter?

Der Erlass ist in einer Prüfphase und das Inkrafttreten des neuen Standards wird auf Herbst 2026 erwartet. KMU können den Standard sofort ab dem Tag des Inkrafttretens (Ende 2026 / Anfang 2027) auf freiwilliger Basis nutzen. Als verbindliche Obergrenze für Datenanfragen grosser Konzerne an ihre Zulieferer greift der Standard ab dem Geschäftsjahr 2027 (für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen).

Der Voluntary Standard (VS) (in deutscher Sprache) nach dem formellen Erlass der EU-Kommission am 3. Juli 2026 findet sich hier:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/17232-Freiwillig-anwendbarer-Standard-fur-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung_de

 

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